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Allgemeines 1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote
und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und
sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen - auch
aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei
denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des
Käufers enthält, sind durch die nachstehenden
Bedingungen aufgehoben.
2. Aufträge über Internet
sind für Big-Power
erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden
sind
- Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware von Big-Power
ordnungsgemäß der Bahn, Post, UPS oder anderen
Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben
worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über. Alle
Waren werden vom Big-Power transportversichert.
3. Der Versand wird auf
einem Big-Power am
geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am
passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für
Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine
Haftung Big-Power
ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des
Käufers. Die Verpackungskosten sind im Kaufpreis
enthalten. Dagegen wird die Verpackung von
Big-Power bei großer,
schwerer, nicht vom Hersteller verpackter Ware, z.B. bei
Leergehäusen, Flightcases, Schaumstoff und
Schlagzeugkoffern gesondert berechnet.
4. Die Transportkosten sind
vom Käufer zu tragen. Davon abweichende Regelungen sind
in unseren aktuellen Versandbedingungen nachzulesen,
welche anstelle vorstehender Regelung zutrifft.
Big-Power behält sich
Änderungen dieser Versandbedingungen jederzeit
ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch auf die, in den
Versandbedingungen genannten Vergünstigungen, besteht
nicht. Im Zweifel sind die Transportkosten vom Käufer zu
tragen.
5.Teillieferungen sind
berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart worden ist.
6. Die Ware ist sofort nach
Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten
auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der
Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware
von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu
lassen.
7.
Big-Power wird sich
bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen. Nach
Ablauf der vom Big-Power angegebenen Lieferfrist wird
ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer
der Lieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf
gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen,
behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen
Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu
erwartenden Vorsichtsmaßnahme nicht vermieden werden
konnten -gleich, ob beim Big-Power, beim Lieferanten
oder dritten Personen- wird die Lieferfrist bzw.
Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung
in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige
Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen.
Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines
Verzuges ein und wird die Lieferung nachträglich
unmöglich oder für Big-Power
unzumutbar, ist Big-Power
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen
ausgeschlossen.
8. Ist die Lieferung nicht
rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag
zurücktreten, so muss er Big-Power eine Nachlieferungsfrist von 3
Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der
Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist
berechnet sich ab Zugang bei dem Big-Power.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des
Vertrages sind ausgeschlossen.
9. Bei Liefer- oder
Leistungsverzug oder durch Big-Power verschuldeter Unmöglichkeit der
Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit bei Big-Power nicht vorliegen.
-Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen
unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbarer
Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach
Empfang der Ware schriftlich bei
Big-Power eingehen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht
werden, wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf
offensichtliche Schäden hin untersucht wird. Für den
Fall einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware ist
Big-Power
verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen, um einen
Schadensnachweis zu ermöglichen.
2. Bei Vorliegen von
Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes eingetreten sind, ist der Big-Power
nur verpflichtet, seinem Willen entsprechend
Preisnachlass zu gewähren, die Ware umzutauschen oder
zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder
Korrektur des gelieferten Artikels zu leisten.
Big-Power ist von jeder
anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt.
Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen
Big-Power
zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
Big-Powers über. Bei
berechtigten Beanstandungen trägt Big-Power die Kosten für den Rückversand einschließlich
einer Transportversicherung.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder
unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie
Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der
Originalteile durch den Besteller oder von dem Big-Power
nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder
natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
3. Schadensersatzansprüche
im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler
oder aus unerlaubter Handlung gegen
Big-Power oder seine
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Zusicherung umfasste die Vermeidung von
Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt
nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese
Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.
4.
Big-Power gibt auf alle
Geräte und Waren (außer Röhren, Lampen, Verschleißteilen
und gebrauchtem Gerät) mindestens 6 Monate Garantie oder
allenfalls die Originalgarantie des Herstellers. Die
Garantiezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser
Garantiezeit trägt Big-Power
die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur
erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet,
die Kosten für den Rückversand an den
Big-Power zu
übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den
Käufer nebst Versicherung trägt der
Big-Power.
Nach mehreren erfolglosen Reparaturen, die nach
vorstehender Regelung erfolgt sind, hat der Käufer das
Recht auf Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des
Kaufes (Wandelung). Soweit bei Geräten (insbesondere bei
solchen, die aus den USA oder England stammen) keine
Garantiekarten vorhanden sind, gilt die Garantiezusage
Big-Powers bei
Vorlage der Rechnung als Beleg. Eine Garantieerklärung
des Herstellers, die weitergehend ist als diejenige des
Big-Powers, ist für
diesen nicht bindend.
Der Käufer kann außer den Garantieansprüchen, die
vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht
geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche
wegen Folgeschäden ausgeschlossen.
IV. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche
sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware
beschränkt.
2. Schadenersatzansprüche
jeglicher Art gegenüber Big-Power oder seinen
Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder
aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
V. Sonderregelungen bei
Lieferung und Einbau technischer Geräte
1. Angebot
a) Die Angebote entsprechen dem Stand der Technik z.
Zt. der Erstellung des Angebotes.
b) Die Überprüfung der im
Angebot aufgeführten Geräte oder Teile insbesondere im
Zusammenhang mit der Wirkungsweise am Einsatzort sowie
der evtl. notwendigen Beachtung notwendiger Vorschriften
oder Einflüsse sind Angelegenheit des Auftraggebers.
c) Sind die Wirkungsweisen
oder Eindrücke oder Effekte, welche mit unseren Geräten
erzeugt werden, dem Auftraggeber nicht bekannt oder
geläufig, so hat er sich selbst davon vorher zu
überzeugen. Eine nachträgliche Beanstandung wegen
anderer Wirkungsweisen als vorgestellt ist nicht
möglich.
d) Installationsmaterial,
Befestigungsmaterial, Halterungen sowie weiteres
Kleinzubehör, werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
Dasselbe gilt für An- und Abfahrten, Arbeitsstunden,
Zeichen- und Planungsarbeiten. Die Erfassung
vorgenannter Arbeiten wird intern gemacht. Wünscht der
Auftraggeber die Vorlage von regelmäßigen Rapporten in
der Zeit der Ausführung des Auftrages, so hat er dies
ausdrücklich vorher mitzuteilen und dafür zu sorgen,
dass ihm diese regelmäßig vorgelegt werden. Andernfalls
erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Regelung
einverstanden und akzeptiert die Aufzeichnung nach der
Abwicklung des Auftrages bzw. der Abrechnung.
2. Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen
ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften gehört,
haftet der Lieferant wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile
sind unentgeltlich nach Ermessen unterliegen der Wahl
Big-Powers auszubessern oder neu zu
liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit
Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter
Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit
nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die
Feststellung solcher Mängel ist
Big-Power unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte
Teile werden Eigentum Big-Power.
Verzögern sich der Versand, die Aufstellung und die
Inbetriebnahme ohne Verschulden
Big-Powers, so erlischt die Haftung
spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.
b) Das Recht des
Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen,
verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen
Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der
Gewährleistungspflicht.
c) Es wird keine Gewähr
übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen
entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse, Konstruktionsfehler,
Softwarefehler, sofern sie nicht auf ein Verschulden
Big-Power zurückzuführen sind. Fehler, die auf
unsachgemäße Bedienung, falsche Verkabelung oder
mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind bzw.
durch Reparaturversuche nicht vom
Big-Power
autorisierter Techniker verursacht worden sind.
d) Zur Vornahme aller
Big-Power nach Ermessen
notwendig erscheinenden Ausbesserungen und
Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach
Verständigung mit dem Big-Power
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst
ist Big-Power von
der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wobei
Big-Power sofort zu verständigen ist, oder wenn
Big-Power mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist,
hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder
durch Dritte beseitigen zu lassen und vom
Big-Power
Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
e) Von den durch die
Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden
unmittelbaren Kosten trägt der Big-Power - insoweit als
sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die
Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes
sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus,
ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles
billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa
erforderlichen Gestellung seiner Monteure und
Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Auftraggeber die
Kosten.
f)
Mängelbeseitigungsarbeiten an Großgeräten, die nicht
zugeschickt werden können, werden vor Ort ausgeführt,
wobei die Reisekosten berechnet werden, da diese nicht
unter den Gewährleistungsanspruch fallen. Wurden für
solche Geräte auch Serviceabgeltungen gewährt, so werden
Fahrtkosten und die Arbeitszeit vor Ort berechnet.
g) Für das Ersatzstück und
die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3
Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den
Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem
Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die
Nachbesserungsarbeiten verursachten
Betriebsunterbrechung verlängert.
h) Durch etwa seitens des
Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige
Genehmigung Big-Power vorgenommene Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufgehoben.
i) Weitere Ansprüche des
Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Produkte, für die
Big-Power als Wiederkäufer auftritt und deren Vertrieb
von anderen Firmen durchgeführt wird, unterliegen
ausschließlich den Garantiebedingungen der
Vorlieferanten.
4. Die übrigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
VI. Warenrücknahme
1. Gelieferte Ware wird nur
zurückgenommen, wenn dieses vorher vereinbart wurde, die
Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem
Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den
Geschäftssitz Big-Powers
in diepoldsau erfolgt. Bei
ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich der
Big-Power vor, die Annahme zu verweigern. Bei Waren, die
auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt oder weil
nicht lagerüblich speziell bestellt wurden, ist eine
Rückgabe ausgeschlossen. Darüber hinaus verweisen wir
auf die Ausnahmen zum 10 Tage Rückgaberecht in den
Versandbedingungen, die Bestandteil dieser Bedingungen
sind.
2. Für zurückgegebene oder
aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware
wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr
gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer
berechtigten Reklamation erfolgte.
3. Ist ein 10-tägiges
Rückgaberecht vereinbart, so übernimmt der Käufer die
Kosten für den Hin- und Rückversand.
VII. Preise
Die Preise für Endverbraucher
verstehen sich inkl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen vorbehalten. Die Preise für gewerbliche
Kunden verstehen sich zzgl. der z. Zt. gültigen
Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage
der Lieferung gültigen Preisen.
Big-Power ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß
eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen,
Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die
Preise zu berichtigen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur völligen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich aller
Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines zu
Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrent-Saldo bleibt
die Ware Eigentum Big-Power. Wird die
Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine
Abnehmer, die er auf Anforderung bekanntzugeben hat,
Big-Power in voller Höhe ab.
2. Der Käufer darf die
unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen.
3. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt ferner bestehen, wenn einzelnen Forderungen in
eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der
Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den
Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein
Eigentum erwerben; er verarbeitet für
Big-Power. Die
verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung
des Vorbehaltes des Big-Power. Bei Verarbeitung mit
fremden, nicht dem Käufer gehörenden Waren durch den
Käufer wird Big-Power Miteigentümer an den neuen
Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den
fremden verarbeiteten. Der Käufer hat das ihm zustehende
bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen
Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll
bezahlt haben.
Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltswaren werden an Big-Power
abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen
aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen
Big-Power hat ihm der Schuldner die abgetretenen
Forderung mitzuteilen.
IX. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen
Big-Power sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung
hat in bar, per Scheck-, Bank- oder Postüberweisung oder
per Kreditkarte zu erfolgen. Schecks sollten immer per
Einschreiben an uns gesandt werden. Für nicht erhaltene
oder verlorengegangene Schecks wird keine Haftung
übernommen. Nach Möglichkeit wird aus
abwicklungstechnischen Gründen nur per Nachnahme
ausgeliefert. Big-Power ist berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in
angemessener Frist geleistet wird, ist
Big-Power
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Verzugszinsen werden in
Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der
Schweizer Nationalbank berechnet.
3. Kommt der Besteller mit
der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen
(z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche
Forderungen sofort fällig. Big-Power ist dann
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Ferner ist Big-Power berechtigt, unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu
nehmen, ohne dass damit von dem Recht und vom Vertrag
zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
4. Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle
Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Diepoldsau mit
Geschäftsadresse von Big-Power.
2. Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis - auch bei
Rücktritt - ist Diepoldsau mit
Geschäftsadresse von Big-Power.
XI. Sonstiges
1. Sollten einzelne dieser
Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur
Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Bestellerbedingungen,
auch soweit sie mitgeteilt worden sind, gelten nur, wenn
und soweit sie ausdrücklich Big-Power schriftlich
bestätigt worden sind.
3. Die Ausfuhr der Waren
ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem Schweizer
Außenhandelsrecht.
4. Die im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen
Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen bei Big-Power verarbeitet.
5. Der Käufer hat die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern
und Bevollmächtigten Big-Power die Besichtigung und
angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die
Ware Big-Power bzw.
seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlangen
unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht
Big-Power auch nach Vertragsabschluß die
Kreditverhältnisse des Big-Power für eine
Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen |